Herzlichen Glückwunsch, dass Du es geschafft hast eine Stelle im Schuldienst zu bekommen.
An dieser Stelle versuche ich nun mal zusammen zu tragen, was sich über die amtsärztliche Untersuchung sagen lässt.
Musst Du vor diesem Termin beim Amtsarzt Angst haben?
Nein, natürlich nicht. Dieser Termin dient lediglich dazu, das sich Dein Dienstherr, also die Schulaufsichtsbehörde, ein Bild von Deinem Gesundheitszustand machen kann. Warum jedoch die Angst davor vorhanden ist, lässt sich nur vermuten. Auf der Internetseite der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW heißt es dazu im Zitat: „In der amtsärztlichen Untersuchung wird deine gesundheitliche Eignung festgestellt. Das Gesundheitszeugnis muss bei der Übernahme ins Beamt*innenverhältnis auf Probe vorliegen, ebenso wie die Beurteilung der charakterlichen Eignung und einige weitere Voraussetzungen für die Beamt*innenlaufbahn.“
Was bedeutet das für Dich im Klartext?
Bei dieser Untersuchung soll der Untersuchende im Vorfeld der Verbeamtung Gründe herausfinden, die dafür sprechen, dass Du vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden musst. Die Schulaufsichtsbehörde möchte also gern wissen, ob Du ein erhöhtes Risiko dienstunfähig zu werden in Dir trägst. Natürlich gibt es Krankheiten und Gebrechen, die absehbar zu einer Dienstunfähigkeit führen können. Das ist jedoch nicht bei jedem Menschen der Fall.
Jetzt fragst Du Dich bestimmt, wie die Untersuchung abläuft…
Das kann ich Dir leider nicht sagen. Der Ablauf ist von Amtsarzt zu Amtsarzt bzw. Gesundheitsamt unterschiedlich, denn es gibt dafür keinen fest vorgeschriebenen Plan. Im ersten Schritt erhälst Du einen Fragebogen, teilweise schon vorab, jedoch meist beim Termin. In diesem Bogen werden dann die typischen Fragen zur Anamnese gestellt. Diese musst Du natürlich wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Im schlimmsten Fall führt ein Betrug zur Entlassung und Rückforderung der Besoldung. Zu den Fragen gehört auch immer der familiäre Hintergrund, also Eltern, Kinder und Geschwister. Alle anderen Verwandten spielen dabei keine Rolle.
Hast Du chronische Krankheiten oder eine Therapie hinter Dir?
Auch das muss kein Grund sein, das Deiner Verbeamtung etwas im Wege steht. Hier muss der konkrete Einzelfall geprüft werden und so wie es die GEW schreibt: „Wenn deine Übernahme in das Beamt*innenverhältnis abgelehnt wird, müssen handfeste Gründe vorliegen. Es muss wahrscheinlich erscheinen, dass du aus gesundheitlichen Gründen früher pensioniert werden musst. Die Beweislast liegt dabei inzwischen beim Dienstherrn: Er muss belegen, dass die (Vor-)Erkrankung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Pensionierung führt. Falls deiner Übernahme in das Beamt*innenverhältnis vermeintlich die gesundheitliche Eignung entgegensteht, kannst du dich an den Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung wenden.“ Und genau diese „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ ist eine Verbesserung, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus 2013 (BVerwG 2 C 16.12) entschieden hat.
Du siehst also, es gibt keinen objektiven Grund, sich vor der Untersuchung zu fürchten, ein bisschen Respekt reicht völlig aus. Danach kannst Du Dir Gedanken machen, wie Du Dich gegen die finanziellen Folgen einer Krankheit oder der Dienstunfähigkeit gut und bedarfsgerecht absicherst. Sprich mit uns und wir helfen Dir dabei, das zu finden, was zu Dir passt.