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Krankenhauszusatz: Tarif-Details und Bedingungen.

Drei Tarife im Detail — Krankenhaus easy, Premium und Premium Plus. Mit vollständigen Beitragstabellen, Leistungs-Vergleich und Antworten auf die Fragen, die in der Beratung am häufigsten kommen. Alle Angaben Stand 9/2024 nach AXA-Tarifblättern und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK 2009 + TB 2012).

Was die gesetzliche Krankenversicherung im Krankenhaus übernimmt — und was nicht.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt die allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 2 KHEntgG und § 2 Abs. 2 BPflV. Das bedeutet: medizinisch notwendige Behandlung durch diensthabende Ärzt:innen, Pflege, Verpflegung, Unterbringung im Mehrbettzimmer. Alles, was über diese Regelleistung hinausgeht, ist Wahlleistung — und nicht durch die GKV gedeckt.

Bereich Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Wahlleistung (Zusatz nötig)
Unterbringung Mehrbettzimmer (in der Regel 3–4 Betten) Ein- oder Zweibettzimmer
Behandler Diensthabende:r Stations­ärzt:in Chefärzt:in / Spezialist:in (Wahlarzt)
Krankenhauswahl Vom Hausarzt zugewiesen Wunschkrankenhaus (mit Krankentransport)
Gesetzliche Zuzahlung 10 € pro Tag, max. 28 Tage/Jahr Erstattung der Zuzahlung (nur Premium / Plus)
Vor- und nachstationär Eingeschränkt Vollständig (nur Premium / Plus)
Familienzimmer nach Entbindung In der Regel nicht Ja (easy, Premium, Plus)

Krankenhaus easy.

Direkter Einstieg für gesetzlich Versicherte. Ohne Gesundheitsfragen.

Leistungen im Detail

  • Wahlleistung Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei jeder medizinisch notwendigen stationären Behandlung
  • Ersatztagegeld 50 € pro Tag bei Verzicht auf die bessere Unterbringung (Kinder/Jugendliche bis 19 Jahre: 25 €)
  • Wahlleistung Unterbringung bei , alternativ 25 € Ersatztagegeld
  • Familienzimmer nach Entbindung — wenn die entbindende Person nach diesem Tarif versichert ist
  • Ambulante Entbindungspauschale 400 € (Klinik / zu Hause / Geburtshaus)
  • Rooming-in bei Behandlung von Kindern (bis 16. Lebensjahr, max. 5 Tage)
  • 12 Monate beitragsfreie Kindernachversicherung für Neugeborene
  • Stationäre Heilbehandlung in Europa (Voraussetzung: GKV-Vorleistung)

Wartezeiten und Vertrag

  • Allgemeine Wartezeit: 3 Monate (entfällt bei Unfällen)
  • Besondere Wartezeit: 8 Monate für Entbindung und Psychotherapie
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre, danach monatlich kündbar (Frist 15 Tage zum Monatsende)
  • Gesundheitsprüfung: keine — stattdessen 24-Monate-Klausel
  • Alterungsrückstellungen: nein — Beitrag steigt zum 01.01. der 5-Jahres-Altersklassen

Monatliche Beiträge (Stand 9/2024)

AltersklasseMonatlicher Beitrag
0–14 Jahre3,36 €
15–19 Jahre7,05 €
20–24 Jahre10,17 €
25–29 Jahre13,90 €
30–34 Jahre13,90 €
35–39 Jahre13,90 €
40–44 Jahre13,90 €
45–49 Jahre13,90 €
50–54 Jahre17,41 €
55–59 Jahre22,51 €
60–64 Jahre29,34 €
65–69 Jahre34,06 €
70–74 Jahre48,26 €
75–79 Jahre65,56 €
80–84 Jahre80,21 €
85–89 Jahre93,75 €
90–94 Jahre103,04 €
ab 95 Jahre108,01 €

Quelle: AXA Krankenversicherung AG, Tarifblatt VQ308 (01.08.2024). Beiträge können sich nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen (§ 12 AVB) ändern.

Krankenhaus Premium.

Gesetzlich versichert, privat behandelt. Mit Chefarzt und freier Krankenhauswahl.

Ausgezeichnet: FOCUS Money „Produkt des Monats" (Ausgabe 25/2025) · Franke & Bornberg FFF+ (hervorragend) Stand 09/2025.

Leistungen im Detail

Alles aus Krankenhaus easy, plus:

  • Behandlung durch und Spezialist:innen (Wahlarzt) — auch über die Höchstsätze der hinaus
  • Krankentransport zum Wunschkrankenhaus
  • Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen (10 € pro Tag)
  • Vor- und nachstationäre Behandlungen vollständig
  • Zwei separate 50-€-Ersatztagegelder: Verzicht auf Wahlleistung Unterbringung UND Verzicht auf privatärztliche Behandlung (Kinder/Jugendliche je 25 €)
  • Ambulante Entbindungspauschale 800 €
  • Rufbereitschaftspauschale für Hebammen 300 €

Wartezeiten und Vertrag

  • Allgemeine Wartezeit: keine
  • Besondere Wartezeit: 8 Monate für Entbindung und Psychotherapie
  • Mindestvertragslaufzeit: keine — Ausnahme: Leistungsfall in den ersten 2 Jahren ab Vertragsbeginn, dann gilt 2 Jahre Mindestlaufzeit
  • Gesundheitsprüfung: ja
  • Alterungsrückstellungen: nein — Beitrag steigt mit Altersklasse

Monatliche Beiträge (Stand 9/2024)

AltersklasseMonatlicher Beitrag
0–14 Jahre4,80 €
15–19 Jahre9,94 €
20–24 Jahre15,77 €
25–29 Jahre21,22 €
30–34 Jahre21,22 €
35–39 Jahre21,22 €
40–44 Jahre21,22 €
45–49 Jahre21,22 €
50–54 Jahre26,65 €
55–59 Jahre34,63 €
60–64 Jahre45,12 €
65–69 Jahre52,25 €
70–74 Jahre73,89 €
75–79 Jahre100,16 €
80–84 Jahre122,38 €
85–89 Jahre143,19 €
90–94 Jahre157,38 €
ab 95 Jahre164,97 €

Quelle: AXA Krankenversicherung AG, Tarifblatt VQ511 (01.08.2024). Beiträge können sich nach § 12 AVB ändern.

Krankenhaus Premium Plus.

Premium-Schutz mit Alterungsrückstellungen — Beitrag steigt nicht planmäßig mit dem Alter.

Leistungen im Detail

Alle Leistungen aus Krankenhaus Premium. Der Unterschied liegt in der Beitragskalkulation:

  • Alterungsrückstellungen: Ja — Teile des Beitrags werden zurückgelegt, um spätere altersbedingte Steigerungen abzufangen.
  • Späterer Wechsel von Premium nach Premium Plus ist jederzeit möglich (Wechselrecht).

Wartezeiten und Vertrag

  • Identisch mit Krankenhaus Premium: keine allgemeine Wartezeit, 8 Monate besondere Wartezeit, Gesundheitsprüfung erforderlich.

Monatliche Beiträge (Stützpunkte aus AXA-Verkaufsinformation 02/2026)

AlterMonatlicher Beitrag
20 Jahre26,13 €
30 Jahre32,69 €
40 Jahre38,42 €
50 Jahre49,30 €

Die vollständige Beitragstabelle für Premium Plus reichen wir zeitnah nach. In der Zwischenzeit besprechen wir individuelle Beiträge gerne im Beratungsgespräch. Quelle: AXA-Verkaufsinformation 71009904 (02/2026).

Leistungs-Vergleich der drei Tarife.

Direkt nebeneinander, damit der Unterschied klar wird.

Leistung easy Premium Premium Plus
Ein- oder Zweibettzimmer JaJaJa
Chefarzt-Behandlung (über GOÄ-Höchstsätze hinaus) Keine LeistungJaJa
Krankentransport zum Wunschkrankenhaus Keine LeistungJaJa
Gesetzliche Zuzahlungen erstattet Keine LeistungJaJa
Vor- und nachstationäre Behandlungen Keine LeistungJaJa
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Unterbringung 50 € (Kinder 25 €) 50 € (Kinder 25 €) 50 € (Kinder 25 €)
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlarzt 50 € (Kinder 25 €) 50 € (Kinder 25 €)
Familienzimmer nach Entbindung JaJaJa
Ambulante Entbindungspauschale 400 €800 €800 €
Rufbereitschaftspauschale Hebamme Keine Leistung300 €300 €
Rooming-in (bis 16. Lebensjahr, max. 5 Tage) JaJaJa
Beitragsbefreiung Kindernachversicherung 12 Monate12 Monate12 Monate
Allgemeine Wartezeit 3 Monatekeinekeine
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie) 8 Monate8 Monate8 Monate
Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre keine (Ausnahme bei Leistungsfall in ersten 2 Jahren: 2 Jahre) keine (gleiche Ausnahme)
Kündigungsfrist monatlichmonatlichmonatlich
Gesundheitsprüfung Keine (24-Monate-Klausel)JaJa
Alterungsrückstellungen NeinNeinJa

Quelle: AXA Krankenversicherung AG, Verkaufsinformationen Krankenhaus easy (71009901) und Krankenhaus Premium (71009904), beide Stand 02/2026. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK 2009 + Tarifbedingungen TB 2012).

Die 24-Monate-Klausel im Detail.

Krankenhaus easy verzichtet auf einen Gesundheitsfragebogen — ein wichtiger Hebel für niedrige Beiträge und einen unkomplizierten Einstieg. Dafür existiert eine Klausel, die du kennen solltest:

„Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Davon ist auszugehen, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung als mögliche Behandlung zwischen Arzt und versicherter Person besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers erfolgt sein." — AVB Krankenhaus easy, Abschnitt B (Beginn des Versicherungsschutzes)

Was das in der Praxis bedeutet

Drei Beispiele:

  • Heute Vertrag abschließen, in 18 Monaten unerwartet ins Krankenhaus. Alles abgedeckt — kein Vorgespräch, kein Ausschluss.
  • Heute Vertrag abschließen, vor 6 Monaten hat dein Orthopäde gesagt „über kurz oder lang sollten wir das Knie operieren". Diese Knie-OP ist nicht versichert. Andere stationäre Behandlungen schon.
  • Heute Vertrag abschließen, vor 25 Monaten gab es ein Gespräch über mögliche Bandscheiben-OP. Liegt außerhalb der 24-Monate-Frist — die Behandlung wäre versichert (sofern medizinisch notwendig).

Warum gibt es die Klausel?

Damit alle Versicherten zum gleichen Beitrag versichert sind. Würde jemand erst dann abschließen, wenn die OP schon konkret im Raum steht, müsste die Versichertengemeinschaft das mittragen. Die Klausel ist die Brücke zwischen „keine Gesundheitsfragen" und „faire Kalkulation für alle". Faustregel: lieber zwei Jahre zu früh als zwei Wochen zu spät abschließen.

Begriffe, die im Bedingungswerk auftauchen.

Allgemeine Krankenhausleistung
Was die gesetzliche Krankenversicherung im Krankenhaus standardmäßig bezahlt: medizinische Versorgung durch diensthabende Ärzt:innen, Krankenpflege, Verpflegung, Unterbringung im Mehrbettzimmer. Definiert in § 2 KHEntgG und § 2 Abs. 2 BPflV.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Reha-Behandlung direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt — etwa nach Herz-OP, Schlaganfall oder Gelenkersatz. Krankenhaus easy übernimmt die Wahlleistung Unterbringung auch bei der AHB, alternativ 25 € Ersatztagegeld.
Alterungsrückstellungen
Teil des Beitrags, der gespart wird, um altersbedingte Beitragssteigerungen abzufangen. Krankenhaus easy und Premium bilden keine Alterungsrückstellungen — der Beitrag steigt deshalb mit Altersklasse. Krankenhaus Premium Plus bildet welche.
AVB / MB/KK 2009 / TB 2012
Allgemeine Versicherungsbedingungen. AXA Krankenhauszusatz nutzt die Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) und ergänzend die Tarifbedingungen 2012 der AXA (TB 2012). Für jeden Tarif gilt zusätzlich ein eigener Krankheitskostentarif (VG553 für easy).
Ein- oder Zweibettzimmer
Wahlleistung der Klinik. Selbstzahler:innen zahlen je nach Klinik 80–155 € pro Tag (Einbettzimmer). Mit Krankenhaus-Zusatz ist diese Wahlleistung versichert.
Familienzimmer (Entbindung)
Ein gemeinsames Zimmer für Eltern und Neugeborenes nach der Entbindung. In allen drei Tarifen enthalten — Voraussetzung ist, dass die entbindende Person nach dem Tarif versichert ist.
Gesundheitsprüfung
Fragebogen zum Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss. Bei Krankenhaus easy nicht erforderlich (stattdessen 24-Monate-Klausel). Bei Krankenhaus Premium und Premium Plus erforderlich.
GOÄ — Gebührenordnung für Ärzte
Bundeseinheitliche Honorartabelle für privatärztliche Behandlung. Höchstsatz ist der 3,5-fache GOÄ-Satz. Krankenhaus Premium erstattet auch darüber hinaus, wenn medizinisch begründet.
Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) / BPflV
Gesetzliche Rahmenwerke, nach denen Kliniken in Deutschland abrechnen. Behandlungen in Kliniken, die nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnen (z. B. reine Privatkliniken), sind nur mit vorheriger schriftlicher Zusage des Versicherers gedeckt — Ausnahme: notfallmäßige Einweisung.
Mindestvertragslaufzeit
Die kürzeste Vertragsdauer, bevor die monatliche Kündigung möglich ist. Krankenhaus easy: 2 Jahre. Premium / Premium Plus: keine — Ausnahme bei Leistungsfall in den ersten 2 Jahren, dann 2 Jahre.
Rooming-in
Unterbringung einer Begleitperson am Krankenbett des Kindes (bis 16. Lebensjahr). In allen Tarifen erstattet bis 5 Tage, bis zum zweifachen Satz der Wahlleistung Zweibettzimmer des Krankenhauses.
Wahlleistung
Klinik-Leistung, die über die allgemeine Krankenhausleistung hinausgeht und gesondert berechnet wird — etwa Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt-Behandlung. Genau das, was Krankenhaus-Zusatz versichert.
Wartezeit
Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem noch keine Leistungen gezahlt werden. Bei Krankenhaus easy: 3 Monate allgemein (entfällt bei Unfällen), 8 Monate bei Entbindung und Psychotherapie. Bei Premium und Premium Plus entfällt die allgemeine Wartezeit.
24-Monate-Klausel
Siehe eigene Sektion oben. Krankenhaus easy schließt Behandlungen aus, die in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss zwischen versicherter Person und Arzt besprochen wurden. Die Klausel ersetzt die Gesundheitsprüfung.

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