Was ist die Heilfürsorge?
Heilfürsorge ist eine Bezeichnung für die Übernahme von Gesundheitskosten bzw. -leistungen durch den Dienstherrn. In NRW ist der Rechtsanspruch darauf im § 112 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) geregelt. Als Ausprägung der allgemeinen Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn aus § 78 Bundesbeamtengesetz (BBG) gilt diese für Beamte, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind.
Welche Leistungen werden denn hier erbracht?
Nach der Seite des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) alle zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Wer hier tiefer in das Thema einsteigen möchte nehme sich bitte die Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei (FHVOPol) zur Hand. Im § 2 der FHVOPol heißt es wörtlich: „Die Leistungen diesbezüglich müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Kann das Ziel einer uneingeschränkten Polizeidienstfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erreicht werden, bleibt der Umfang der Freien Heilfürsorge hiervon unberührt.“ Ergänzt durch Satz 2 der Verordnung: „Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, richtet sich der Umfang der in Absatz 1 genannten Leistungen nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Die dortigen Regelungen über Kostenbeteiligungen und Zuzahlungen finden keine Anwendung.“
Dies bedeutet ein Niveau, dass mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist.
Dies gilt jedoch nur für den jeweiligen Beamten selbst, denn seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten Leistungen nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften. Sind also im Zweifel besser versorgt, aber müssen natürlich dafür auch Beiträge aufwenden.
Bin ich heilfürsorgeberechtigt auf Lebenszeit?
Nein, die Berechtigung auf Heilfürsorge endet mit dem Übergang in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt bist Du ein Versorgungsempfänger und damit erwächst ein Beihilfeanspruch für Dich. Das heißt für Dich konkret, dass Du die hoffentlich in jungen Jahren abgeschlossenen Anwartschaft der privaten Krankenversicherung „aktivieren“ musst um weiterhin eine vollwertige Absicherung zu haben. Jetzt stellt sich die nächste Frage:
Anwartschaftsversicherung – klein oder groß?
Die erste Antwort ist ein uneingeschränktes „Ja“ zu einer Anwartschaftsversicherung. Diese Form der Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen konserviert Deinen Gesundheitszustand, rein versicherungstechnisch, bis zur in Anspruchnahme. Das bedeutet, die gesundheitlichen Veränderungen, die man im Leben erfährt haben keinen Einfluss auf die Versicherbarkeit im Alter mehr. Damit ist der Leistungsumfang einer kleinen Anwartschaft auch schon erklärt, denn Du sicherst Deinen heutigen Gesundheitszustand fürs Alter. Willst Du mehr, dann brauchst Du die große Anwartschaft. Diese „friert“ Dein Alter ein und bildet auch gleichzeitig sog. Alterungsrückstellungen. Das bedeutet für Dich eine niedrigere Versicherungsprämie für die Leistungen des Versicherers, als wenn Du nur die kleine Anwartschaft kaufst.
War es das denn jetzt?
Auch hier ein klares Nein, denn Du musst egal ob Du eine Anwartschaft kaufst oder nicht, eine Pflegeversicherung kaufen. Leistungen aus dieser sind in der Heilfürsorge nicht enthalten und müssen in der Pflegepflichtversicherung abgesichert werden.
Wenn Du jetzt noch Fragen zu den obigen Themen hast, dann stehen wir Dir gerne Rede und Antwort. Erste Informationen kannst Du Dir schon unter DBV Deutsche Beamtenversicherung ansehen.