Was ist die Dienstunfähigkeit?
Ein Beamter auf Lebenszeit (BaL) ist dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seines körperlichen Zustandes dauernd unfähig ist seine Dienstpflichten zu erfüllen. Wer wegen einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate seinem Dienst nicht nachgekommen ist und auch keine Aussicht besteht , dass er innerhalb der nächsten sechs Monate seine volle Dienstfähigkeit wieder erlangt kann als dienstunfähig angesehen werden. Die genaue Definition dazu liefert das Bundesbeamtengesetz (BBG) im § 44 Abs. 1 und das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) im § 26 Abs. 1.
Leider trifft das für Dich im Vorbereitungsdienst nicht so ganz zu, denn die Konsequenzen falls Du als Beamter auf Widerruf (BaW) dienstunfähig wirst sind anders als beim BaL.
Welche Konsequenzen sind hier gemeint?
Das Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBeamtVG NRW) beschreibt in seinem § 4 – Entstehen und Berechnung des Ruhegehaltes – wann ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht. Ach ja: Das Ruhegehalt, also die Pension, sind Deine Bezüge nach dem aktiven Dienst. In diesem Paragraphen heißt es im Absatz 1: Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte
1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.
Hier taucht also Dein Problem auf. Dein Anspruch als BaW kann also noch nicht entstanden sein. Das bedeutet für Dich, dass Du, falls die Ursache in einem Freizeitunfall oder einer Krankheit liegt entlassen wirst. Es erfolgt dann die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und Dein Dienstherr erbringt keine Leistung an Dich.
Sobald Du dann Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung bist prüft diese, ob Du so erwerbsgemindert bist, dass hier ein Leistungsfall entsteht. Leider wird auch das in den meisten Fällen nicht der Fall sein. Durch die Zeit, die Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hast wirst Du auch hier leer ausgehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind nämlich auch die fünf Jahre einer der Faktoren zur Beurteilung. Das bedeutet also für Dich wahrscheinlich den schweren Gang zu Hartz IV.
Was kann ich denn tun, um diesem Problem aus dem Weg zu gehen?
Sollte Dich dieses Schicksal ereilen, so hoffe ich, dass Du eine private Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit getroffen hast. Diese Dienstunfähigkeitsversicherung kann Dich zwar nicht davor schützen dienstunfähig zu werden, aber die finanziellen Folgen davon zu mindern. An der Stelle gilt es übrigens genau in den Versicherungsvertrag zu schauen. Warum? Ja warum nur? Nicht jede Versicherungsgesellschaft hat eine Dienstunfähigkeit im Angebot. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung kann Dir die Sicherheit geben, die Du brauchst. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung haben eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung in unserem Produktangebot. Genau aus diesem Grund stehen wir Dir auf Deinem Weg durch den „Dschungel“ an Versicherungsbedingungen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir zeigen Dir auch gerne, wie sich die Versorgung weiter entwickeln wird und ob es da noch andere Härden gibt, die wir dann gemeinsam überwinden.