
Aufklärungspflicht der Kliniken bei Pflegebedürftigkeit
Betrifft Aufklärungspflicht: Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, potenziell pflegebedürftige Patienten über ihre Rechte gegenüber der Pflegekasse aufzuklären. Sollte das versäumt worden sein, hat die gesetzliche Pflegekasse