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Beihilfe, wie funktioniert das? Was muss ich beachten?

Beihilfe
Wenn Du am 01.05. in Dein Referendariat gehst, fängt für Dich auch ein Statuswechsel an. Bisher warst Du wahrscheinlich in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat abgesichert. Evtl. hast Du über Deine Eltern auch schon die Beihilfe kennengelernt, aber was ist das genau?

Was bedeutet eigentlich Beihilfe?

Beihilfe im Sinne der Beihilfeverordnung NRW (BVO NRW) sind Geldleistungen eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn. Diese wendet er zur Erfüllung seiner Schutz- und Fürsorgepflicht an den Beamten und Versorgungsempfänger auf.  Sie dienen zum Teilausgleich der in Geburts-, Krankheits-,Pflege- und Todesfällen sowie in Fällen eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation und bei Empfängnisregelung entstehenden Kosten gewährt. Diese Fürsorgepflicht ist in Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes geregelt und gilt zugleich als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums mit Verfassungsrang.

Für den Bund ist in § 78 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt, dass der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl seiner Beamtinnen und Beamten und deren Familien, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen hat. Vorausgesetzt, dass deren Ernennung nicht zurückgenommen oder für nichtig erklärt worden ist. Eine gleichlautende Regelung für die Länder ist im § 45 Beamtenstatusgesetz ( BeamtStG) enthalten.

Was heißt das denn nun für Dich im Klartext?

Sobald Du verbeamtet wirst hast Du einen Anspruch auf Beihilfe von Seiten Deines Dienstherrn. Dieser Anspruch ist eine Summe Geld, die der Dienstherr aufwendet im Falle Deiner Krankheit.  Um nun diese Beträge auch beziffern zu können haben die Dienstherren (Bund und Länder) sog. Beihilfeverordnungen aufgestellt. In Nordrhein-Westfalen regelt die BVO NRW den Leistungsumfang und definiert, welche Leistungen in diesem Rahmen „beihilfefähig“ sind.

D.h. in der Praxis für Dich, dass Du im Falle der medizinischen Versorgung von Deinem behandelnden Arzt eine Rechnung bekommst. Diese Rechnung leitest Du an die Beihilfe bzw. Beihilfestelle weiter und dort wird die Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen veranlasst. Dank der fortschreitenden Digitalisierung gibt es seit April 2018 die „Beihilfe NRW App, die Dir die Einreichung der Unterlagen erleichtert. Es sind jedoch keine 100%, die Du dort erstattet bekommst. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Deinem persönlichen Beihilfesatz.

Wonach bemisst sich der Beihilfesatz?

Er bemisst sich konkret nach Deiner persönlichen Situation und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In der BVO NRW heißt es hierzu im § 12 Abs. 1: Der Bemessungssatz ist personenbezogen und beträgt im Regelfall für den Beihilfeberechtigten im aktiven Dienst ohne Kind oder mit einem Kind 50%. Ab dem zweiten Kind steigt dieser Satz auf 70%. Dein anspruchsberechtigter Ehe- oder Lebenspartner hat ebenfalls eine Anspruchshöhe von 70% und Deine Kinder sogar 80%.

Doch was passiert mit dem Rest?

Diesen musst Du im Rahmen einer „beihilfekonformen“ Krankenversicherung absichern, da seit dem 01.01.2009 eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung besteht. Ob Du dieser Verpflichtung jedoch in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer auf den öffentlichen Dienst spezialisierten privaten Krankenversicherung, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung, nachkommst steht Dir frei. Natürlich empfehlen wir Dir den Weg in die private Versicherung, denn das dortige Leistungsspektrum ist erheblich umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung. An dieser Stelle verweise ich auch auf den Finanztip zu diesem Thema. Aus dem wird von neutraler Stelle ersichtlich, warum die private Krankenversicherung die bessere Lösung für Dich ist.

Möchtest Du noch mehr zu dem Thema wissen?

Das freut mich, denn mein Team und ich stehen Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite, um die für Dich passende Absicherung zu finden. Übrigens haben wir hier noch weitere Informationen für Dich zum Thema Referendariat.

 

 

Marcus

Marcus Chantraine

Agenturinhaber

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