Auslandsreise Krankenversicherung
Mit der Auslandsreiseversicherung genießt Du privaten Versicherungsschutz mit garantierten Leistungen bei jeder Auslandsreise von bis zu 56 Tagen.
Egal, wie oft Du im Jahr verreist – 100% Kostenerstattung.

Bei jeder Reise bis 56 Tage perfekt abgesichert
- Ambulante Heilbehandlung als Privatpatient inkl. verordneter Medikamente
- schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen sowie akut notwendige Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit
- Zahlreiche Heilmittel
- Krankenhausbehandlungen inkl. Operationen als Privatpatient
- medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland
- Leistungsgarantie - auch über 56 Tage hinaus -, wenn die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit nicht möglich ist
- Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Beiträge nach Alter im Überblick
Für 1 Person bis 65 Jahre
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Privatpatient bei allen Auslandsreisen bis 56 Tage
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Weltweiter Versicherungsschutz
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100% Kostenerstattung
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Krankenrücktransport
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Sofortige Versicherungsbestätigung
Für 1 Person ab 65 Jahre
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Privatpatient bei allen Auslandsreisen bis 56 Tage
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Weltweiter Versicherungsschutz
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100% Kostenerstattung
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Krankenrücktransport
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Sofortige Versicherungsbestätigung
Wir helfen gerne!
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Wir helfen Dir gerne.
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02402 9977222
Wichtigste Leistungen im Überblick
56 Tage
Weltweit außerhalb Deutschlands.
Leistet bei allen Auslandsreisen unabhängig davon, ob es sich um eine Urlaubsreise oder Geschäftsreise handelt.
Mindestlaufzeit 1 Jahr
Nach Abschluss der Versicherung erhältst Du noch am selben Tag eine Versicherungsbestätigung. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein oder in der Versicherungsbestätigung genannt wird (Versicherungsbeginn). Er beginnt jedoch nicht vor Abschluss des Vertrages und Zahlung des ersten Beitrages bzw. der vollziehbaren Ermächtigung zum Lastschrifteinzug.
Stationäre Behandlungen im Krankenhaus und ambulante Heilbehandlungen während eines Auslandsaufenthaltes werden erstattet.
Schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit.
Die Kosten für Arznei- und Verbandmittel werden erstattet.
Erstattet werden:
Bäder, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Heil-/ Krankengymnastik, Bestrahlungen und andere Anwendungen elektrischen Stroms.
Während des Aufenthalts im Ausland erstmals erforderliche Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung werden erstattet. Hierzu gehören z.B. Krücken und Rollstuhl. Ausgenommen sind Sehhilfen und Hörgeräte.
Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen Schwangerschaftsbeschwerden, – komplikationen, Früh- oder Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Abbrüche einer Schwangerschaft werden erstattet.
Wenn ein Rücktransport der versicherten Person medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, wird dieser erstattet. Die versicherte Person wird entweder zu ihrem Wohnsitz oder in das dem Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert.
Im Todesfall wird entweder die Überführung der versicherten Person an deren letzten Wohnsitz oder die Bestattung am Aufenthaltsort im Ausland bis maximal 10.000 Euro erstattet.
Gebe Dich & Deine Familie in gute Hände
Wir möchten, dass Du zufrieden bist.
Du sollst Dich in jeder Lebenslage optimal versorgt, abgesichert und beraten fühlen. Mit unserem Beratungskonzept erarbeiten wir gemeinsam die optimale Lösung für Deine Zukunft, deshalb helfen wir Dir mit einer kompetenten Rundum-Beratung.
Und solltest Du einmal nicht zufrieden sein …
Wir hören Dir zu und finden auch hier gemeinsam mit Dir eine Lösung.