Du hast Deine erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt? Du verfügst über eine Anerkennung, die Dir den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW ermöglicht? Du hast eine Masterprüfung, die lehramtsbezogen ist abgelegt? Herzlichen Glückwunsch!
Nach heutigem Stand beginnt dann am 01.11. Dein Referendariat
Da die Bewerbungsfrist für den 01.11.2021 natürlich schon abgelaufen ist und keine Zulassungsbeschränkung gemäß §§ 40 ff. Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) ausgesprochen wurde wirst Du ja auch eine Stelle haben. Nochmal herzlichen Glückwunsch!
Dann beginnt nun Dein Referendariat. Doch wie geht das nun vonstatten?
Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst
Deine Ausbildung dauert 18 Monate, egal für welche Schulform Du Dich entschieden hast. Hier bist Du im Unterricht an einer Schule, die Dich ausbildet und am ZfsL (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung). Normalerweise wirst Du in den Fächern, die Du studiert hast, ausgebildet. Je nach Lage an der Schule kann es jedoch vorkommen, dass Du nur in einem Fach eingesetzt wirst. Dein Referendariat beinhaltet neben dem selbstständigen Unterricht und Hospitationen auch Unterricht unter Anleitung einer erfahrenen Lehrkraft. Damit werden alle Bereiche des Berufsbildes des/der Lehrenden abgebildet.
Während dieser Zeit finden Unterrichtsbesuche, sog. UB´s statt, für die Du eine Planung vorlegen musst. Deine Seminarsausbilder/-innen werden dort überprüfen, wie Du die Theorie in die Praxis transformierst. Also quasi ein aktives Coaching für Dich um Dir aufzuzeigen, was läuft schon gut und wo ist noch „Luft“ nach oben. Das geht von einer Anleitung und Beratung über Unterstützung bis zur Beurteilung Deiner Leistung. Keine Angst, denn keiner hat ein Interesse daran, jemanden durchfallen zu lassen.
Durchschnittlich leistest Du 14 Stunden pro Woche ab, davon ca. neun im selbstständigen Unterricht.
Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes steht die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung.
Das Referendariat wird von dem Kerncurriculum mit Struktur und Kontur versehen. Durch seine Bezüge zur Praxis in der Schule und den Standards der Kultusministerkonferenz bietet es einen Rahmen für eine vergleichbare Ausbildung in ganz NRW.
Was ist denn noch neu für Dich?
Du musst Dich um solche langweiligen und wenig spannenden Themen wie Deine Haftung als Lehrer/-In kümmern. Hier gibt es das Thema des § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) : „(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.“
Nach diesem Paragraphen haftest Du nämlich grundsätzlich erstmal für Schäden, die Du fahrlässig oder vorsätzlich durch eine Verletzung Deiner Amtspflicht verursacht hast. Amtspflichten sind z.B. die Aufsichtspflicht und die Wartungspflicht. In Deine Haftungspflicht gegenüber dem Geschädigten tritt dann aber der Staat im sog. Schuldnertausch ein.
Artikel 34 GG besagt nämlich:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortung grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“
Das hört sich gut an, aber der Staat hat eine Möglichkeit Dich in Regress zu nehmen und Du haftest dann unbeschränkt, was erhebliche finanzielle Folgen für Dich haben kann. Du musst Dir dieses Risikos bewusst sein und Dir überlegen, auf wen Du es verlagern kannst. Hier kommen nun wir ins Spiel. Wir haben genau für solche Situationen eine Diensthaftpflichtversicherung, die über das reine Verlustrisikos des Dienstschlüssels hinaus geht.